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Stellungnahme zum Entwurf eines neuen Hochschüler*innenschaftsgesetzes

Derzeit läuft die Begutachtungsfrist für einen Entwurf des Hochschüler*innenschaftsgesetz 2014 (kurz: HSG 14), mit dem das alte HSG 1998 abgelöst werden soll.

Das HSG regelt die ÖH, ihre Organe und alles, was so dazugehört: Aufgaben, Rechte und Pflichten der jeweiligen Organe (Bundesvertretung, Universitätsvertretungen, Studienvertretungen, ...), Wahlen, Infrastruktur, Gebarungsfragen, Verteilung der Studierendenbeiträge, Rechtsfolgen, ... Kurz gesagt: das HSG ist die Grundlage dafür, dass Vertretungsarbeit überhaupt einen rechtlichen Rahmen hat und so funktioniert, wie sie funktioniert.
Besonders erfreulich an den Änderungen ist z.B., dass nun endlich auch Drittstaatsangehörige wahlberechtigt sind, aber auch, dass die Vertretungsstrukturen in den anderen Hochschulsektoren gestärkt werden. Allerdings sehen wir auch mehrere Kritikpunkte am Gesetzesentwurf.

Mehr dazu könnt ihr in der *Stellungnahme* lesen, die die Fakultätsvertretung Mathematik gemeinsam mit der Zentrumsvertretung Lehramt (Uni Wien), Fakultätsvertretung Psychologie (Uni Wien) und Studienvertretung Architektur (TU Wien) zu den (Nicht-)Änderungen eingebracht hat.

Die Stellungnahme findet sich auch auch ganz offiziell auf der *zugehörigen Parlamentsseite*, auf der ihr auch den Gesetzesentwurf und alle anderen bisher eingegangenen Stellungnahmen lesen könnt.

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